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Lizenzierung unserer Verkaufsverpackungen ab dem 01.01.2009
Alle Verpackungen der Artikel, die Sie im Onlineshop bestellen können, sind gemäß der Verpackungsverordnung (5. VerpackV) vom April 2008, über die Firma Interseroh, unter der Vertragsnummer 145326 lizensiert!
Sehr geehrte Kunden,
am 01.01.2009 ist die neue und fünfte Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft getreten. Der Gesetzgeber will mit dieser Verordnung erreichen, dass auf alle Verpackungen eine Lizenzgebühr entrichtet wird, welche die Kosten der Wiederverwertung deckt. Diese Lizenzgebühr ist eine Abgabe, die wie die Mehrwertsteuer letztendlich vom Endverbraucher getragen wird.
In der neuen Verordnung ist erstmals klar geregelt, wer für welche Verpackungen die Lizenzgebühren abführen muss, nämlich der sog. Erstinverkehrbringer. Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 der neuen Verpackungsverordnung ist der Erstinverkehrbringer der Hersteller oder Vertreiber, der im Geltungsbereich der Verpackungsverordnung mit Ware/n gefüllte Verpackungen für Dritte bereitstellt.
Selstverständlich sind wir der neuen, gesetzlichen Regelung nachgekommen und lizensieren ab dem 01.01.2009 alle von uns verkauften Produkte über die Firma Interseroh. Die für die Lizenzierung der Verpackungen anfallenden Gebühren werden ab dem 01.01.2009 auf unseren Rechnungen jeweils als Gesamtbetrag für die von Ihnen georderte Ware gesondert ausgewiesen und berechnet.
Wenn Sie sich intensiver mit diesem Thema beschäftigen wollen, steht die Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung (5. VerpackV) vom April 2008 in einer Lesefassung unter folgender Adresse zum Download bereit:
» Verpackungsverordnung (5. VerpackV) vom April 2008 |
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